Das Aufgabenfeld des ÖbVI


Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) wirkt als Träger eines öffentlichen Amtes im Rahmen seiner Berufsordnung bei der Führung des Liegenschaftskatasters mit (Liegenschaftsvermessungen). Bei der Durchführung dieser hoheitlichen Aufgaben ist er Behörde i. S. des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Seine Stellung lässt sich mit der eines Notars vergleichen. Daneben führt er als Freiberufler technische Vermessungen mit privatrechtlichem Charakter aus (Ingenieurvermessungen). In beiden Fällen handelt er nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Zu den Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens zählen:

  • Auskünfte und Auszüge über Liegenschaften (z. B. Flächen und Grenzlängen)

  • Grenzfeststellungen  (amtliche Kennzeichnung bestehender Grenzen durch Grenzmarken, z. B. vor dem Erwerb eines Grundstücks oder für den Zaunbau)

  • Teilungsvermessungen (für die Bildung neuer Grenzen, als Voraussetzung für die grundbuchrechtliche Abschreibung)

  • Einfache und Qualifizierte Lagepläne (zur Vorlage bei Bauordnungs- und Bauplanungsämtern bei der Genehmigung von Bauvorhaben u. a.)

  • Gebäudeeinmessungen (zur Aktualisierung des Gebäudebestands in der Liegenschaftskarte)

  • Grenzbescheinigungen  (über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände, zur Vorlage bei Bauämtern, Banken und Bausparkassen)

Hinweis: Wegfall der Teilungsgenehmigungen

Die Teilungsgenehmigungen nach der Niedersächsischen Bauordnung und nach dem Baugesetzbuch wurden mit der Änderung der Gesetze im Dezember 2008 (Bauordnung) bzw. im Juli 2004 (Baugesetzbuch) abgeschafft. Dies bedeutet, dass im Zuge der Grundstücksteilung nicht überprüft wird, ob durch die Teilung die Vorschriften der Niedersächsischen Bauordnung (Grenzabstände, Erschließung, etc.) eingehalten werden oder ob im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen. Die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure stehen Ihnen bei dieser Fragestellung gerne beratend zur Verfügung.


Im privatrechtlich-technischen Bereich erstreckt sich der Aufgabenbereich von der

  • Entwurfsplanung (Ermittlung der wesentlichen Eckdaten eines Grundstücks zur Optimierung der Planungsmöglichkeiten durch Aufnahme von Gelände- und Straßentopographie in Lage und Höhe)

  • über baubegleitende Vermessung (z. B. Absteckung von Achsen für die Bauausführung) bis zur

  • Endkontrolle und Bauwerksüberwachung sowie

  • weiteren Ingenieurvermessungen (z. B. Kanalkataster)
 

 

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