Gesetze
Zu den wesentlichen gesetzlichen Vorschriften zählen:
Kosten
Die Leistungen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind ebenso wie die Leistungen der Katasterbehörden auf der Grundlage einer einheitlichen Kostenordnung abzurechnen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass grundsätzlich kein Preiswettbewerb, sondern nur ein Leistungswettbewerb möglich ist.
Seit dem 01.10.2008 gilt eine neue Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in Niedersachsen.
Eine Übersicht mit Rechenbeispielen enthält die BDVI-Broschüre "Kein Buch mit 7 Siegeln".
"Kein Buch mit 7 Siegeln" (950 Kb)
Sollten Sie Fragen zu den Vermessungskosten haben, kontaktieren Sie bitte direkt den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bzw. die Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Ihres Vertrauens. Anschriften finden Sie hier.




